Barnimer AbrechnungsDienste

Abrechnung der Krankentransportfahrten (Krankenbeförderung) mit den Krankenkassen

  1. Die Originalverordnungen (Verordnung einer Krankenbeförderung) müssen folgende Angaben enthalten:
  2. - Datum der Fahrt

    - Unterschrift vom Versicherten und vom Taxiunternehmen

  3. Zu den Originalbelegen müssen alle wichtigen Angaben zur Abrechnung mit den Krankenkassen beigefügt sein.
  4. - gefahrene Kilometer und Preis je Kilometer nasch dem im Vertrag mit den Krankenkassen

    oder

    - der Preis nach Taxameter

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